BMF-Schreiben
Steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass in einem Bewirtungsbetrieb als Betriebsausgaben
Mit BMF-Schreiben v. 19.11.2025 hat die Finanzverwaltung umfassend zur steuerlichen Anerkennung von Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass in einem Bewirtungsbetrieb als Betriebsausgaben Stellung genommen.
BMF-Schreiben v. 19.11.2025 - IV C 6 - S 2145/00026/005/033 DOK: COO.7005.100.3.13341086
EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2
Das BMF-Schreiben ergänzt die bisherigen Regelungen des BMF-Schreibens v. 30.6.2021 (BStBl I 2021, 908) zur Nachweisführung für den Betriebsausgabenabzug für Bewirtungsaufwendungen um Regelungen aufgrund der Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung (E-Rechnung) bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1.1.2025 durch das Wachstumschancengesetz vom 27.3.2024 (BGBl. I 2024 Nr. 108).
Das BMF-Schreiben vom 30.6.2021 (BStBl I 2021, 908) wird durch das BMF-Schreiben v. 19.11.2025 ersetzt und ist für die zuvor geltende Rechtslage für Bewirtungen bis zum 31.12.2024 weiter anzuwenden.
Im Einzelnen nimmt die Finanzverwaltung zu folgenden Themenbereichen Stellung:
1. Inhalt der Bewirtungsrechnung
2. Erstellung der Bewirtungsrechnung
3. Elektronische, digitale oder digitalisierte Bewirtungsrechnungen und –belege
4. Bewirtungen im Ausland.






