Otto Schmidt Verlag


BMF-Schreiben

Programmablaufpläne für die maschinelle Berechnung der Lohnsteuer/der Erstellung von Lohnsteuertabellen

Mit BMF-Schreiben v. 12.11.2025 hat die Finanzverwaltung den Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer und den Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen jeweils für 2026 sowie den Programmablaufplan für die Begrenzung der von Versorgungsbezügen einzubehaltenden Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlags nach den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ab 2026 bekannt gegeben.

BMF-Schreiben v. 12.11.2025 - IV C 5 - S 2361/00025/016/028 DOK: COO.7005.100.2.13473826

EStG § 39b

Die Programmablaufpläne berücksichtigen u.a.

  • die Änderungen bei der Berechnung der Vorsorgepauschale durch das Jahressteuergesetz 2020,
  • das Jahressteuergesetz 2022 und das Kreditzweitmarktförderungsgesetz,
  • die Anpassungen des Einkommensteuertarifs (einschließlich Anhebung des Grundfreibetrags), der Zahlenwerte in § 39b Absatz 2 Satz 7 EStG, des Kinderfreibetrags und der Freigrenze beim Solidaritätszuschlag durch das Steuerfortentwicklungsgesetz sowie
  • die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung für 2026 und einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung von 2,9 %.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 20.11.2025 14:02
Quelle: BMF online

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